Mediation

Mediationsverfahren

Seit dem 1. April 2007 bietet die Zürcher Handelskammer zusammen mit den Kammern von Basel, Bern, Genf, Neuenburg, Tessin und Waadt ein Mediationsverfahren für Wirtschaftskonflikte an.

Mediation ist ein Verfahren, mit welchem Streitfälle in gütlichem Einvernehmen geregelt werden können. Zwei oder mehrere Parteien bitten eine dritte Person, den Mediator, ihnen zu helfen, eine Einigung zu erzielen, um ihren Streitfall beizulegen oder einen zukünftigen Konflikt zu vermeiden. Der Mediator ist dem Streitfall gegenüber neutral und von den Parteien unabhängig. Im Laufe des Mediationsverfahrens fördert der Mediator den Meinungsaustausch und ermutigt die Parteien, nach für beide Seiten akzeptablen Lösungen zu suchen. Im Gegensatz zum Sachverständigen oder Experten teilt er nicht seine eigene Meinung mit; im Gegensatz zum Vermittler macht er keine Vorschläge, und er trifft auch keine Entscheidungen wie ein Schiedsrichter in einem Schiedsfall.

Weitere Informationen unter www.sccam.org.

Kostenordnung

Die Kostenordnung für das Mediationsverfahren ist in der Broschüre „Schweizerische Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Schweizerischen Handelskammern“ festgehalten. PDF

 

 

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