Newsletter 2010-09 (Auszug)

Liebe Kammermitglieder

Beim Stichwort „Prozess“ denkt der Unternehmer wohl zuerst an Produktions-, Entwicklungs-, Meinungsbildungsprozesse und andere ausgedehntere Vorgänge, wie sie im Unternehmen eben nötig sind. Prozesse vor dem Richter hingegen sucht man tunlichst zu vermeiden. Und gefragt nach ihrem Lieblingsgericht werden Leute aus der Wirtschaft wohl von Bratwurst, Sushi oder Hummersuppe schwärmen und nicht vom Bezirks- oder Obergericht.

Dennoch: Juristische Auseinandersetzungen lassen sich nie ganz ausschliessen, und man tut gut daran, sich auf diese Eventualität vorzubereiten. Namentlich im grenzüberschreitenden Verkehr sind die Festlegung des anzuwendenden nationalen Rechts und des zuständigen Gerichts unumgänglich. Oft ist hier die Vereinbarung eines Schiedsgerichts angezeigt, wie es die Zürcher Handelskammer zusammen mit anderen Handelskammern anbietet (www.zurichcci.ch – „Schiedsgericht“).

Die neue Zivilprozessordnung des Bundes, welche am 1. Januar 2011 an die Stelle der bisherigen kantonalen Regelungen treten wird, bringt eine wesentliche Modernisierung des Schiedsverfahrens auch für nationale Streitigkeiten, die ein Schiedsgericht wieder attraktiv gestalten, zumal wir auch die Schiedsordnung der Kammern anpassen werden: Ein nach dem Willen der Vertragsparteien zusammengesetztes, auf ein kurzes Verfahren ausgerichtetes und unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagendes Schiedsgericht entspricht den Bedürfnissen vieler Unternehmen am besten. Es lohnt sich, dies heute schon in Betracht zu ziehen. Die Kammer steht gerne beratend zur Verfügung.

 

Dr. Lukas Briner
Direktor Zürcher Handelskammer

 

Handelskammer Intern

Eidgenössische Abstimmung vom 26. September 2010:
JA zur ALV-Revision

Die Kammer setzt sich zusammen mit zahlreichen Wirtschafts- und anderen Organisationen für ein JA zur ALV-Revision am 26. September ein. Mit ausgewogenen Beitrags- und Leistungsanpassungen kann das bestehende Defizit auf wirtschafts- und sozialverträgliche Art und Weise behoben werden. Im Falle eines Neins drohen mehr als doppelt so hohe Lohnabzüge. Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung darf nicht nur über die Beiträge erfolgen, sondern es braucht auch Massnahmen auf der Ausgabenseite.

GV-Referat von Dr. Hans-Ulrich Doerig

Das Referat von Dr. Hans-Ulrich Doerig, Präsident des Verwaltungsrats der Credit Suisse Group AG, zum Thema „Am Ball oder im Abseits: Der Schweizer Finanzplatz im Kampf um eine Spitzenposition“ liegt in gedruckter Form vor.

Interessierte erhalten den Referatdruck über das E-Fomular oder unser Sekretariat, Tel. 044 217 40 50, Gabriele Kohler.

Vernehmlassungen

Änderung von Artikel 210 OR
(Verlängerung der Verjährungsfrist im Kaufrecht)

Auf diese Vernehmlassung hat die Kammer am 23. August 2010 folgende Stellungnahme an economiesuisse abgegeben:

«Die Zürcher Handelskammer beurteilt die nach heutigem Recht bei kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüchen geltende Verjährungsfrist von einem Jahr im Vergleich zur ordentlichen zehnjährigen Frist des Vertragsrechts und zum internationalen Recht als relativ kurz. Sie kann sich daher mit dem Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats für eine moderate Verlängerung der Verjährungsfrist einverstanden erklären.

Die Kommission bringt gleichzeitig den Vorschlag ein, die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln einer beweglichen Sache, welche bestimmungsgemäss für ein unbewegliches Werk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, an die fünfjährige Frist anpassen, welche für den Besteller eines unbeweglichen Bauwerkes gegenüber dem Unternehmer gilt. Diese zeitliche Gleichbehandlung macht Sinn.

Im Werkvertragsrecht soll wie bis anhin auf die kaufrechtlichen Bestimmungen zur Verjährung verwiesen werden. Damit soll richtigerweise der Problematik entgegengewirkt werden, dass ein Unternehmer im Falle eines Mangels des unbeweglichen Werkes wegen der stark unterschiedlichen Fristen zwar vom Besteller noch belangt werden kann, seine Ansprüche gegenüber einem Lieferanten bzw. Subunternehmer aber bereits verjährt sind.

Dazu ist der Kammer aus Mitgliederkreisen folgende Bemerkung zugegangen: „In der Tat ergibt bereits der Verweis im Werkvertragsrecht hin zum Kaufvertragsrecht einige Probleme, insbesondere auch für ausländische ‚Nutzer’, welche nach schweizerischem Recht kontrahieren. Unser Unternehmen selbst hat aktuell einen solchen Fall, der genau diese Schwierigkeit unterschiedlicher Fristen bietet, nämlich als Lieferant zweier Bauwerke in Deutschland, wobei mit dem polnischen Lieferanten uns gegenüber bei der einen Lieferung nach schweizerischem und der andern nach deutschem Recht kontrahiert wurde. In diesem Sinne wird eine Anpassung wie vorgeschlagen begrüsst. Dies würde zu einer Annäherung an Art. 438 BGB führen. Zu betrachten wäre demnach noch das Zusammenspiel von Art 210 OR mit Art. 371 Abs. 2. Noch besser wäre gleichzeitig resp. zusätzlich auch eine entsprechende Revision von Art. 317 Abs. 1 und dessen Loslösung vom Kaufvertragsrecht. Dies würde schweizerische Lieferanten im Ausland auch bei Anwendung schweizerischen Rechts wohl konkurrenzfähiger machen, bzw. auch genau das jenige Problem lösen, welches im dritten Absatz angesprochen wurde“.»

Verordnung über den Zürcher Berufsbildungsfonds

Mit Eingabefrist Ende September 2010 ist der Kammer die Verordnung über den Berufsbildungsfonds zur Vernehmlassung zugegangen.

In der Volksabstimmung vom 28.9.2008 war das Einführungsgesetz über die Berufsbildung in der Variante mit Berufsbildungsfonds angenommen worden, weshalb die Einzelheiten des Fonds nun in einer Verordnung zu regeln sind. Die Kammer hatte sich seinerzeit gegen die Einrichtung eines solchen Fonds eingesetzt und diesen als ordnungspolitisch bedenklich beurteilt, da sich der Staat in etwas einmischt, das von der Wirtschaft selber geregelt wird.

Zurzeit bestehen 13 als allgemeinverbindlich erklärte Fonds für einzelne Branchen. Weitere sind geplant. Ein zusätzlicher kantonaler Fonds würde Branchenlösungen erschweren und neue bürokratische Lasten für die Betriebe sowie einen weiteren staatlichen Umverteilungsapparat schaffen. Jetzt gilt es, durch eine sinnvolle Vollzugsregelung den Schaden zu begrenzen, d.h. Branchenlösungen so wenig wie möglich zu erschweren, neue bürokratische Lasten für die Betriebe so gering wie möglich zu halten und den staatlichen Apparat nicht weiter aufzublähen.

Aussenwirtschaft

Osec Business Network

Für die Vorbereitung auf Geschäftskontakte in neuen Wirtschaftsregionen oder vertiefendes Kennenlernen der Umgangsgepflogenheiten in anderen Kulturen und auch die unabdingbare Kenntnis über Exportauflagen und ‑formalitäten, darin bietet Osec Business Network Switzerland in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen Reiseprogrammme und Seminare von hoher Qualität an.

Unter www.osec.ch/internet/osec/de/home/export /trade_fairs_events/courses_events.html  finden Sie die Termine und Programminhalte laufend aktualisiert. Mitglieder der Zürcher Handelskammer profitieren von den Vorzugspreisen.

Kontakt:
Osec Business Network Switzerland
Stampfenbachstr. 85, Pf. 2407, 8021 Zürich
Tel. 044 365 51 51

Veranstaltungen, Seminare, Messen

Workshop: Exportformalitäten bei der Ausfuhr in die EU und andere Länder

Das Exportgeschäft ist mit verschiedenen Stolpersteinen und der Export von Gütern in die EU oder in ein Drittland immer noch mit einigem „Papierkrieg“ verbunden. So treten bei der Abwicklung oft Unklarheiten bezüglich die Anwendung und das Ausfüllen der richtigen Zolldokumente auf. Länderspezifische Formularkombinationen und sich ändernde Ländervorschriften erschweren die

tägliche Arbeit. Oft ist es schwierig, die Ländervorschriften mit den Kundenwünschen in Einklang zu bringen. Fehlende oder nicht korrekt ausgefüllte Exportdokumente führen beim Export aus der Schweiz und beim Import ins Bestimmungsland zu Verzögerungen und Unannehmlichkeiten; daraus resultieren finanzielle und zeitliche Einbussen.

Im Workshop von Donnerstag, 23. September 2010, 9.00-17.00 Uhr, erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die verschiedenen Zoll- und Versanddokumente, erfahren deren Bedeutung und erlernen die korrekte Handhabung. Gleichzeitig wird ein umfangreiches Nachschlagewerk mit Musterformularen und Leitfäden abgegeben.

Ort:    Osec, Stampfenbachstrasse 85, Zürich
Kosten: CHF 580.- für Mitglieder der Zürcher Handelskammer / CHF 750.- für Nicht-Mitglieder

Für weitere Auskunft wenden Sie sich an die:
Industrie- und Handelskammer
St. Gallen-Appenzell
Gallusstrasse 16, Postfach, 9001 St. Gallen
Tel. 071 224 10 30
exportdienste@ihk.ch / www.ihk.ch

Der Treuhänder bei der Unternehmensnachfolge – Rolle und Risiken

Der Treuhänder ist in den letzten Jahren zum finanziellen „Allround-Berater“ geworden und spielt als vertrauter Partner des Unternehmers und als Begleiter bei der Nachfolgeregelung eine Schlüsselrolle. Die Komplexität eines Nachfolgeprozesses birgt regelmässig ungewohnte und heikle Fragestellungen in familiärer, rechtlicher, emotionaler und ökonomischer Hinsicht. Fachlich kompetent für eine Unternehmensnachfolge sind deshalb nur jene Treuhänder, die ausserhalb ihrer gewohnten Kompetenzfelder geschickt in und mit einem Netzwerk von Spezialisten zusammen arbeiten können.

Die Zürcher Handelskammer und die Nachfolge-Spezialisten der Anwaltskanzlei MME Partners, Zürich/Zug, veranstalten am Mittwoch, 15. September 2010, 13.30–18.30 Uhr, einen Workshop zum Thema „Der Treuhänder bei der Unternehmensnachfolge – Rolle und Risiken“. Das stark praxisorientierte Seminar ist gezielt auf die Bedürfnisse der Treuhandfirmen ausgerichtet und hilft ihnen, die nötigen Kompetenzen für eine Unternehmensnachfolge auf- und auszubauen. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 50 Personen begrenzt.

Ort: MME Partners, Kreuzstr. 42, 8008 Zürich

Kontakt:
Dr.iur. Balz Hösly, Rechtsanwalt/Partner
MME Partners, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
Tel. 044 254 99 66

balz.hoesly@mmepartners.ch
www.mmepartners.ch

StartupDay: Das Geheimnis erfolgreicher Unternehmen

Am Dienstag, 28. September 2010 finden an sechs Standorten in der Schweiz Veranstaltungen zum „StartupDay - Tag des Jungunternehmens“ 2010 statt. In Zürich zeigen erfolgreiche Unternehmer an ihrem Beispiel, wie sie ihre Firma aufgebaut haben und welche Aktivitäten dabei für den Erfolg ausschlaggebend waren. Folgende Unternehmer präsentieren ihre Erfolgsstories:

Beginn/Ort: 18.00 Uhr, im Vortragssaal des Kunsthauses Zürich, Heimplatz 1, Zürich

Der Anlass ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich unter www.startzentrum.ch.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
StartZentrum Zürich
Marc Hamburger
Binzstrasse 18, 8045 Zürich
Tel. 044 455 60 60  /  www.startzentrum.ch

Bildung, Forschung, Innovation: der Industriestandort Schweiz in Europa und weltweit

Dieses Thema steht beim 19. internationalen Europa Forum Luzern im Brennpunkt. Der Montagabend, 8. November 2010 beginnt als öffentliche Veranstaltung im KKL Luzern. Am Dienstag, 9. November 2010 folgt das Symposium (Voranmeldung unerlässlich).

Namhafte nationale und internationale Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik nehmen teil:

Die Thematik ist für all jene von Interesse, welche innovative Export-Produkte herstellen, insbesondere solche in Kooperation mit der Wissenschaft entwickeln, auf dem Sprung zu einem Start-up-Unternehmen sind oder sich für Fragen zur Zukunft des Werk-, Wissens- und Forschungsstandortes Schweiz interessieren.

Informationen, Tagungsprogramm und Anmeldung sind im Internet zugänglich unter: www.europa-forum-luzern.ch

Organisation:
Schweizer Industrie- und Handelskammer (SIHK) – Partner des Internationalen Europa Forum Luzern, Horwerstr. 87, 6005 Luzern
Tel. 041 318 37 87

Diverses

Information und Kommunikation als Schlüsselbranche

Die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat zur Folge, dass neue Technologien heute praktisch alle Aspekte des Alltagslebens berühren. Für den Kanton Zürich spielt die Branche eine Schlüsselrolle, weil die IKT-Durchdringung der Unternehmen über dem schweizerischen Mittel liegt und zahlreiche innovative Unternehmen aus diesem Sektor hervorgegangen sind.

Eine im Auftrag der kantonalen Standortförderung erstellte Studie untermauert erstmals die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Zürcher Wirtschaft. Im Kanton Zürich sind insgesamt rund 41'000 Personen in dieser Branche tätig. Der gesamte Sektor generiert eine geschätzte Bruttowertschöpfung von 5,2 Mrd. Franken, was einem relativen Anteil von 5,5 Prozent am Bruttoinlandprodukt entspricht. Der Bericht beleuchtet auch die Ausbildungsmöglichkeiten in der Branche und unterstreicht die tragende Rolle der ETH und der Universität Zürich in der Nachwuchsförderung und der Entstehung von Innovationen.

Die Informations- und Kommunikationstechnologie erfüllt eine Querschnitts- und Zubringerfunktion für andere Bereiche der Wirtschaft. Ein grosser Teil der IKT-Unternehmen arbeitet als Dienstleister für Banken und Versicherungen. Daneben beanspruchen zahlreiche Maschinen- und Technologiekonzerne im Grossraum Zürich IKT-Knowhow. Immer wichtiger werden auch Datacenter-Dienstleistungen in Grossrechenzentren, die als internationale Datenhubs genutzt werden.

Im Hinblick auf den Wandel zur wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft dürfte die Branche in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Für die Standortförderung des Kantons Zürich ist der IKT-Sektor ein strategischer Cluster, den es zu stärken gilt, unter anderem durch die Verfügbarkeit von Fachkräften und durch Technologietransfer. Durch die Vernetzung der Unternehmen über die Wertschöpfungskette hinweg können neue Innovationen entstehen.

Der «1. Zürcher IKT-Bericht» kann unter www.awa.zh.ch/Medienforum heruntergeladen werden. Einzelne Broschüren können bei der Zürcher Handelskammer bezogen werden, Tel. 044 217 40 50, Gabriele Kohler.

Kontakt:
Anita Martinecz, Projektleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie,
Standortförderung des Kantons Zürich
Tel. 043 259 26 37

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