137. Generalversammlung
der Zürcher Handels­kammer

29. Juni 2010

Präsidialadresse des Kammerpräsidenten
Peter Quadri

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Generalversammlung der Zürcher Handelskammer steht traditionsgemäss so ziemlich am Schluss des Versammlungsreigens von Firmen und Verbänden. So dürften manche unter Ihnen dieses Jahr schon mehrere Veranstaltungen dieser Art hinter sich haben. Schön, dass Sie auch noch unserer Einladung Folge leisten. Wenn Sie sich von früheren Jahren gewohnt waren, von den jeweiligen Präsidenten oder in den Geschäftsberichten zur allgemeinen Wirtschaftslage mit unterschiedlichen Worten immer ungefähr dasselbe zu hören oder zu lesen, so war es heuer anders: Von Versammlung zu Versammlung haben sich die Verhältnisse verändert präsentiert – von den Börsenindizes über die Konjunkturprognosen, die Wechselkurse, die Arbeitslosenraten, die Bonität mediterraner und anderer Staaten, die Haltung bestimmter Parteien zum Staatsvertrag mit den USA bis zum Öl im Golf von Mexiko und zur Dichte der Vulkanasche in der Luft. Tatsächlich kann auch ich Ihnen nicht sagen, ob wir konjunkturell bereits über den Berg sind – und sei es auch nur über den Üetliberg. Denn fast jeder guten Botschaft folgt gegenwärtig eine schlechte. So etwa nach dem Beispiel: Die gute Nachricht ist, dass die Zinsen noch längere Zeit tief bleiben dürften, die schlechte, dass dies eine Immobilienblase bewirken könnte.

Das Kerngeschäft der Zürcher Handelskammer ist eben nicht die Prognostik, sondern die Wirtschaftspolitik. In diesem Bereich haben wir neben mehreren Erfolgen auch einige Niederlagen hinnehmen müssen, welche auf einen Besorgnis erregenden Realitätsverlust in der Politik hindeuten: Die überaus deutliche Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule zeigt fehlendes Verständnis weiter Kreise dafür, dass die Pensionskassen Renten nur so lange und so weit ausrichten können, als sie Erträge zu erzielen vermögen. Älter werden ist schön, aber kostet auch.

Die Auseinandersetzung über den Staatsvertrag mit den USA führte uns vor Augen, dass gewisse Parlamentarier ausgesprochen locker damit umgingen, dass eine Weltmacht die Nichteinhaltung eines unterzeichneten Vertrags mit der Schweiz schon aus Prestige- und Präjudizgründen nicht ohne Sanktionen hätte hinnehmen können. Sanktionen des drittwichtigsten Handelspartners der Schweiz hätten keineswegs nur eine einzelne Grossbank empfindlich getroffen, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft, welche jeden zweiten Franken auf ausländischen Märkten erarbeiten muss und sich nicht einfach ins helvetische Schneckenhaus zurückziehen kann.

Auf kantonaler Ebene haben wir uns darüber gefreut, dass der von uns unterstützte Ernst Stocker klar als Nachfolger von Rita Fuhrer in den Regierungsrat gewählt worden ist. Anderseits hat der Kantonsrat ohne irgend einen sachlichen Grund das für die Zürcher Unternehmen wichtige Handelsgericht mit knappem Mehr eines seiner wesentlichen Merkmale beraubt: Der Wirtschaft wurde ohne Rücksicht auf die Fachkompetenz des Gerichts das etwa in Deutschland, aber auch im Kanton Aargau selbstverständliche und traditionelle Recht entzogen, die kaufmännischen Richter dem Parlament zur Wahl vorzuschlagen. Dies war eine Folge davon, dass die CVP mit den Linken stimmte. Die nun abgeschaffte Kommission für das Handelswesen und unsere Kammer, welche sich dieser Aufgabe zusammen mit den Kollegen aus Winterthur seit dem vorletzten Jahrhundert mit viel Sorgfalt und viel Aufwand unterzog, wurde zuerst öffentlich diffamiert und dann desavouiert. Nur angehört wurden wir nicht. Damit hat sich immerhin klar gezeigt, auf welche Kräfte im Parlament sich die Zürcher Wirtschaft für ihre berechtigten Anliegen stützen kann und auf welche eben nicht.

Vor einem Jahr habe ich die gescheiterte Abstimmung in der Stadt Zürich über ein neues Kongresszentrum kritisch gewürdigt. Die sich daraus ergebende Frage hat uns nicht losgelassen: Was nützt Planung, wenn wir nie wissen, ob punktuelle Einzelentscheide der Stadtzürcher Stimmbürgerschaft noch so kluge, für die Region wichtige Konzepte einfach über den Haufen werfen? Und wenn Vorortsgemeinden ihre dörfliche Vergangenheit kultivieren und sich nicht als Teil einer Metropole verstehen wollen? Unser Vorstand hat diese Frage letztes Jahr eingehend diskutiert und darauf hin gehandelt. Er hat dem ETH-Studio Basel mit den Herren Professoren Meili und Diener den Auftrag erteilt, eine Studie zur Frage der Infrastrukturplanung im Metropolitanraum Zürich auszuarbeiten. Zürich ist heute faktisch eine Grossstadt, politisch aber kleinräumig in die Kernstadt und kleinere Gemeinden zersplittert. Die Autoren haben in der Studie das linke Zürichseeufer als anschauliches Beispiel dafür gewählt, wie eine Verkehrsader, die Zürichseestrasse, ein Stadtraum werden könnte, welcher den heute trennenden See zum Zentrum erhebt, regionale Einrichtungen für Sport, Kultur, Kongresse oder Bildung harmonisch in  die Region eingliedert und den Gemeinden ihre Individualität dennoch belässt. Das Buch, das wir gemeinsam im NZZ-Verlag herausgegeben haben, ist im Buchhandel erhältlich, und auf unserer Webseite finden Sie einen Link mit weiteren Informationen und einer Bestellmöglichkeit. Die NZZ hat im Übrigen ausführlich darüber berichtet.

Die bewusst etwas provokativen Planungsbeispiele – etwa für ein Kongresszentrum auf der Halbinsel Au oder eine Eishockey- und Eventhalle im See – sind erstaunlich gelassen aufgenommen worden. Dies wohl deshalb, weil unsere Botschaft verstanden wurde, dass dies keine realen Projekte, sondern Denkanstösse für grossräumigeres Planen seien. Dennoch: Mit der Planung von für die ganze Region wichtigen Einrichtungen über Gemeinde- und gar Kantonsgrenzen hinaus ist es uns ebenso ernst wie den Autoren der Studie. Wenn wir Zürich für die Zukunft fit halten wollen, müssen wir Räume für Sport und Ausstellungen, Kongresse und Tagungen, Konzerte und Vorträge, Bildung und Unterhaltung anbieten können, die internationalen Ansprüchen genügen – weniger im Hinblick auf ihre Grösse, als ihrer funktionalen und architektonischen Qualität. Die Entwicklung der Stadt Zürich hinsichtlich des neuen Kongresszentrums droht uns Recht zu geben: Höchstens ein peripherer Sekundärstandort scheint bei der Stadtbevölkerung auf Akzeptanz zu stossen. Man hat immer noch nicht verstanden, dass ein international wettbewerbsfähiges Kongressgebäude an einen Primärstandort gehört, also an eine erstrangige Lage.

Dem bereits an prominenter Position stehenden Landesmuseum hat der städtische Souverän zum Glück die dringend erforderliche Erweiterung zugestanden. Noch braucht es wohl auch eine kantonale Abstimmung, und wiederum sind stadtbildkonservative Kreise eifrig am Bekämpfen – ganz nach dem Motto: „Zürich braucht kein Museum, Zürich ist ein Museum“. Auch beim Kunsthaus wird das Volk über die Erweiterung zu befinden haben. Und auch hier stellt sich die Frage, ob es wichtiger ist, wie das Gebäude von aussen aussieht oder ob es in seinem Inneren seiner Aufgabe und den heutigen Ansprüchen noch gerecht werden kann.

Als positiven Schritt in planerischer Hinsicht begrüsst die Zürcher Handelskammer den Entscheid der Kantonsregierung, das Areal des Flugplatzes Dübendorf einer zukunftsorientierten Nutzung im Interesse der Entwicklung der ganzen Region zuzuführen. Dies schliesst Grünflächen keineswegs aus, würde aber dem Bildungs-, Forschungs-, Gesundheits- und Kulturstandort Möglichkeiten eröffnen, die heute an der bestehenden Enge des Raumes und des Denkens scheitern. Unsere Studie könnte hier als Beispiel dafür dienen, wie mit den hohen Qualitätsansprüchen des ETH-Studios Basel Funktionalität und Ästhetik, lokale Lebensqualität und internationale Ausstrahlung verbunden werden können.

Enge des Denkens gibt es freilich nicht nur in der Stimmbügerschaft. Das Volk selbst ortet eine solche weit eher bei der Verwaltung, manchmal unterstützt durch die Presse. Erinnern Sie sich an den Namen Patricia Kopatchinskaja? Das ist die moldawische Künstlerin mit der 4-Millionen-Geige, welche die Zeitung „Die Welt“ vor einem Jahr als „die Wildsau unter den klassischen Geigern“ bezeichnete – nicht gerade politically correct. Politisch unerfreulich war der Umstand, dass dieses künstlerisch energische Wesen einem ebenso energischen Zollbeamten in die administrative Flinte lief, welcher die Meistergeige mangels Kautionsleistung beschlagnahmte. Die Öffentlichkeit war empört, und selbst Bundesrat Merz war der Meinung, sich entschuldigen zu müssen. Als Handelskammer sehen wir die Dinge etwas nüchterner: Hätte Frau Kopatchinskaja über ein Carnet ATA verfügt, wie man es bei jeder Industrie- und Handelskammer erhält, hätte sie keiner Zollhinterlegung bedurft. Die dieses Dokument ausstellende Handelskammer hätte für sie gebürgt. Weltweit unterliegen nämlich Berufsausrüstungen, auch wenn sie zur Wiederausfuhr bestimmt sind, der Verzollung, von der Film- oder Fernsehausrüstung über Rennpferde, Rennautos, Maschinen für Ausstellungen, Musterkollektionen bis zu Theaterkulissen und eben Musikinstrumenten.

Aber es geht mir um mehr als die Botschaft, dass auch bei unserer Kammer Carnets ATA erhältlich sind: Soll es im Rechtsstaat wirklich in der Kompetenz eines einzelnen Beamten liegen, ob er klare Vorschriften anwendet oder nicht? Und welches wären die Kriterien, wo müsste die Grenze verlaufen? Etwa bei der Prominenz? Oder bei der Kultur? Als sich vor Jahresfrist eine Regierungsrätin, ein alt Stadtpräsident und ein Amtschef in Bern dafür einsetzten, dass dem Kindermädchen eines ebenfalls Kulturschaffenden ohne Rechtsgrundlage eine Arbeitsbewilligung erteilt werden solle, wurden sie in Presse und Öffentlichkeit und zuletzt vom Verwaltungsgericht der Willkür bezichtigt, obwohl sie mit ihrer Bitte kein Gesetz verletzten. „Vor dem Gesetz sind alle gleich“, hiess es in Redaktionskommentaren und Leserbriefen. Bei unserer sympathischen Geigerin hörte man dann das genaue Gegenteil. Kein Wunder, sind Amtspersonen in diesem Klima verunsichert und halten sich im Zweifel an ihre Vorschriften. Sie hören, wenn sie schon Kritik einstecken müssen, lieber den Vorwurf der übertriebenen Gesetzestreue als jenen der Willkür. Damit wird es auch für unsere Unternehmungen immer schwieriger, mit einer Amtsstelle in einen Dialog zu treten und zum Beispiel in einer bestimmten Bewilligungs- oder Steuersituation einen gangbaren Weg zu finden. Abnehmende Gesprächsbereitschaft der Verwaltung könnte gerade im Kanton Zürich zu einem Standortnachteil werden gegenüber kleineren Kantonen, die kürzere Hierarchien, weniger grosse Amtsstellen und damit mehr persönliche Kontakte zu den Unternehmungen kennen. Eine politische Diskussion im Spannungsfeld von Rechtsstaat, Flexibilität und Willkür ist dringend erforderlich, um die Staatsdiener aus der Vorwurfsfalle zu befreien.

Die Zürcher Handelskammer, verehrte Damen und Herren, behandelt alle gleich: Sie bekommen heute alle denselben Vortrag zu hören und dieselben Traktanden, sie erhalten denselben Aperitif und das gleiche Mittagessen. Ich nehme an, dass Sie uns dies nicht als Sturheit auslegen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

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